Angebot
Ich biete Psychotherapie gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) mit dem Schwerpunkt der Verhaltenstherapie an.
Zusätzlich biete ich kurzfristige Termine im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde an. Hierbei kann in 1 bis 3 Terminen eine erste Einordnung und Beratung erfolgen.
Meine Behandlungsschwerpunkte sind:
Affektive Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burn-out),
Ängste (z.B. Panikstörungen, soziale Ängste, Krankheitsängste, Generalisierte Angststörungen, übermäßige Sorgen),
Anpassungsstörungen (z.B. nach lebensverändernden Ereignissen), Trauer,
AD(H)S im Erwachsenenalter,
psychosomatische Erkrankungen und Erkrankungen mit körperlichen und psychischen Faktoren (z.B. Tinnitus, chronische Schmerzen, Migräne, Kopfschmerzen).
Ablauf offene Sprechstunde
Kontaktaufnahme
Sie buchen einen Termin für die offene Sprechstunde über die online-Terminbuchung (Termine jeweils Freitags um ca. 12 Uhr für die Folgewoche oder kurzfristig bei Terminabsagen). Ich bestätige Ihnen den Termin per Mail und schicke Ihnen Informationen dazu zu.
Erstgespräch/Sprechstunde
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und klären ausführlich Ihr Anliegen. Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Problematik und wir überlegen gemeinsam, was für Sie hilfreich sein könnte. Falls sich Anhaltspunkte für spezifische Störungen ergeben (z.B. AD(H)S) besprechen wir, ob in Ihrem Fall eine weiterführende Diagnostik sinnvoll ist.
Bei Bedarf weiterführende Diagnostik
Falls eine weiterführende Diagnostik sinnvoll erscheint, schicke ich Ihnen Fragebögen zu, die Sie und (falls möglich) Ihre Angehörigen ausfüllen. Außerdem vereinbaren wir einen Termin für ein diagnostisches Interview sowie ein Abschlussgespräch, in dem ich Ihnen die Ergebnisse der Diagnostik rückmelde. Falls gewünscht schreibe ich einen Bericht.
Falls eine weiterführende Psychotherapie sinnvoll erscheint, nenne ich Ihnen Ansprechpartner oder nehme Sie auf meine Warteliste auf.
Ablauf Psychotherapie
Kontaktaufnahme
Innerhalb der ersten Kontaktaufnahme per Telefon, Mail oder Kontaktformular klären wir kurz Ihr Anliegen und Fragen zur Kostenübernahme. Falls ich gerade freie Kapazitäten habe, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Andernfalls nehme ich Sie auf meine Warteliste auf.
Erstgespräch/Sprechstunde
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und klären ausführlich Ihr Anliegen sowie erste Ziele. Hierbei können wir schauen, ob wir zueinander passen und ob mein Angebot hilfreich für Sie sein kann.
Probesitzungen
In den weiteren Sitzungen erarbeiten wir uns ein gemeinsames Bild von Ihren Problemen und deren Zusammenhängen. Wir klären Ihre Ziele und Möglichkeiten, diese zu erreichen.
Außerdem schauen wir, ob wir gut zusammen arbeiten können.
Therapeutischer Prozess
Wir entwickeln einen Behandlungsplan, welchen wir im therapeutischen Prozess gemeinsam verfolgen. Inhalt und Dauer dieses Prozesses richten sich ganz nach Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen.
Abschlussphase
Zum Ende der Therapie erhöhen wir die Sitzungsabstände und sammeln hilfreiche Strategien.
Kosten
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ, GOP).
Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle eingereicht werden und die Kosten werden in der Regel erstattet.
Je nach Vertrag kann es nötig sein, einen Antrag bei der Versicherung zu stellen. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler*innen
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ, GOP).
Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) kostet 134,06 €. Auch bei weiteren Gesprächen müssen Sie mit etwa 134 € pro Sitzung rechnen. Den genauen Kostenrahmen klären wir ausführlich im Erstgespräch.
Es werden keine Diagnosen oder sonstige Informationen an Ihre Krankenkasse übermittelt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ, GOP).
Da ich keinen Kassensitz erworben habe, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten nur in Ausnahmefällen im Rahmen der sog. Kostenerstattung.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse und besorgen Sie die nötigen Formulare.